Externer Verkehrsdienstleister

Ein Externer Verkehrsdienstleister ist ein Unternehmen oder eine Organisation, das/ die Verkehrsdienstleistungen für andere Unternehmen oder Institutionen anbietet. Diese Dienstleister spielen eine wichtige Rolle bei der Optimierung des Verkehrsflusses und der Verbesserung der Effizienz im Transportwesen.

Grundsätzlich gibt es den Externen Verkehrsdienstleister seit dem 4. Dezember 2011. Seit diesen Zeitpunkt benötigen alle betroffenen Unternehmen einen internen oder externen Verkehrsleiter. Seit dem gilt die für den Verkehrsleiter mitregelnde EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/09. Sie wirkt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf.


Ein externer Verkehrsleiter nimmt ausschließlich die Aufgaben im Interesse des Unternehmens und unabhängig von anderen Unternehmen wahr, für die das Unternehmen Beförderungen durchführt.

Bedingungen


  • Der Artikel 3 verlangt die persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung als externer Verkehrsleiter
  • Er muss vertraglich beauftragt sein, die Aufgaben als Verkehrsleiter für das Unternehmen auszuführen
  • Im Vertrag müssen die von dem externen Verkehrsleiter tatsächlich und dauerhaft durchzuführenden Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten genau geregelt werden.
  • Es besteht die Notwendigkeit, sich immer aktuell, auf dem laufenden zu halten.

Aufgaben


  • Instandhaltungsmanagement für die Fahrzeuge
  • die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
  • die grundlegende Rechnungsführung
  • die Zuweisung der Ladung und der Fahrdienste an die Fahrer sowie die Einteilung der Fahrzeuge
  • Prüfung der Sicherheitsverfahren